Hierbei wird insbesondere die Beachtung der Vorschriften bzw. Gesetze nach WEG, die ordnungsgemäße Verwaltung der Treuhandgelder, die vorschriftsgemäße Erstellung der Jahresrechnung, der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne sowie der Abschluß einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geprüft und kontrolliert.
Als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. sind wir durch regelmäßige fachliche und rechtliche Lektüre und Fortbildung stets aktuell informiert.
Als Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e.V. sind wir durch regelmäßige fachliche und rechtliche Lektüre und Fortbildung stets aktuell informiert.
Neben Herrn Lange (Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft), der in unserem Unternehmen als Geschäftsführer tätig ist, unterstützen uns weitere qualifizierte Mitarbeiter bei der Betreuung/Verwaltung der Objekte.
Wir betreuen Wohn- und Geschäftshäuser im gesamten Bundesgebiet, wobei der Schwerpunkt im Raum Köln/Düsseldorf/Bonn liegt. Maklertätigkeiten werden von unserem Büro nicht ausgeübt.
Zur Unterstützung in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen bestehen gute Verbindungen zu einem Anwalts- und Steuerbüro sowie zu einer Versicherungsagentur.
Soweit durch Rahmenverträge mit Versicherungen und Versorgungsunternehmen Preisvorteile ausgehandelt werden konnten, geben wir diese in voller Höhe an die von uns vertretenen Eigentümergemeinschaften weiter.
Das gleiche gilt für eine Kooperation, die wir mit einem Architekten- und Fachingenieurbüro eingegangen sind. Dieses unterstützt uns bei Bedarf in komplizierten bautechnischen Belangen, wenn diese durch unsere Mitarbeiter nicht ausreichend beurteilt werden können.
Routinemäßige Arbeiten werden durch Einsatz eines leistungsfähigen EDV-Systems ausgeführt, so daß für die persönliche und individuelle Betreuung des Objektes mehr Zeit verbleibt. Bei Übernahme eines neuen Objektes erfolgt die Betreuung zunächst ausschließlich durch Herrn Lange über unser Büro in Bedburg.
In einem persönlichen Gespräch sollten jeweils die besonderen Bedürfnisse bzw. der Verwaltungsumfang des Objektes erörtert und das Honorar entsprechend festgelegt werden.
Sofern bei den Wohnanlagen Gesamteigentümergemeinschaften und Untereigentümergemeinschaften gebildet worden sind bzw. gebildet werden, teilt sich unser Honorar entsprechend auf.
Wir garantieren Ihnen eine sach- und fachgerechte Verwaltung und individuelle Betreuung der Objekte/des Objektes.
Sollten noch Fragen offenstehen, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Bedburg in Verbindung. Auch zu einem persönlichen Gespräch stehen wir Ihnen, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache, gerne zur Verfügung.